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PiA legen Muster-Honorarvertrag für Ausbildungsassistenz vor

Um die Tätigkeit und Bezahlung von angehenden Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in bereits bestehenden Praxen für Psychotherapie klarer zu definieren, haben die im VPP zusammengeschlossenen PiA einen Muster-Honorarvertrag für die sogenannte Ausbildungsassistenz entwickelt.

PiA können während ihrer Ausbildung als freie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einer Praxis für Psychologische Psychotherapie tätig sein, sofern die Kassenärztliche Vereinigung dies schriftlich genehmigt hat. Dabei ist Supervision vorgeschrieben - entweder durch die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber, sofern eine Anerkennung vom jeweiligen Ausbildungsinstitut vorliegt, oder durch andere vom Institut anerkannten Supervisorinnen oder Supervisoren.

Die freie Mitarbeit umfasst die eigenständige Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten der Praxis unter Fachaufsicht der Praxisinhaberin bzw. des Praxisinhabers. In dem Muster-Honorarvertrag sind Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Honorar, Verschwiegenheit und Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages geregelt.