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PiA können Kammermitglieder in Baden-Württemberg werden

Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat am 17. März zur PiA-Mitgliedschaft in der Kammer beschlossen: Freiwillige und kostenlose Mitgliedschaft ab Beginn der praktischen Ausbildung,  die Mitgliedschaft ist kündbar zum Ende eines Kalenderjahres, die Mitgliedschaft endet am Tag nach Beendigung der praktischen Ausbildung, d.h. am Tag nach Ablegung der mündlichen Staatexamensprüfung.
Freiwillige PiA-Mitglieder sollen prinzipiell wählbar sein, mit der Einschränkung, dass sie nach der praktischen Ausbildung (Staatsexamensprüfung) ihren Posten verlieren, weil sie für einen mehrwöchigen Übergangszeitraum bis zur Erteilung der Approbation keine Kammermitglieder mehr sind.