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Petition an den Petitionsausschuss des BundestagsPetition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen der Vergütung von PiAs/KJPiAs 14 PPiAs aus dem Rhein-Main Gebiet haben eine erste Petition unterzeichnet und am 13. Januar 2005 abgeschickt, in der eine verbindliche Regelung zur angemessenen Vergütung von PiAs und KJPiAs gefordert wird. Unten steht der Text, um sich der Petition anzuschließen. Wenn ihr euch anschließen möchtet, kopiert den unten stehenden Text in ein Word-Dokument. Gebt bitte euren Namen, die vollständige Anschrift und den Beruf mit an. Wird die Petition von mehreren Personen unterzeichnet, wäre es gut, wenn diese Daten von sämtlichen Unterzeichnern mit angegeben werden. Bitte Rückmeldung an richter-psychologie@web.de, die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer wird regelmäßig aktualisiert. Für die Petition sind bis jetzt 1455 Unterschriften zusammengekommen, sie wird darüber hinaus u. A. von folgenden Organisationen unterstützt:
Hier der Text der Petition: "Deutscher Bundestag Fehlende gesetzliche Bestimmung für die Vergütung von Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, die sich in Ausbildung zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und KJ-Psychotherapeuten befinden Sehr geehrte Frau Linnemann-Gädcke, wir, die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs, protestieren dagegen, dass es für PiAs (Psychotherapeutinnen und Psychotherapaeuten in Ausbildung) bzw. KJPiAs (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung) keine gesetzliche Regelung der Vergütung der 1800 h abzuleistenden "Praktischen Tätigkeit" gibt. Die Folge ist, dass es eine Bandbreite von Vergütungen der Ausbildungteilnehmerinnen und -teilnehmern gibt; diese reicht von wenigen vollen Stellen, z.B. vergütet nach BAT II a, bis hin zu vielen unbezahlten Stellen bei 40 h Woche. Dies bedeutet in der Konsequenz für die nicht oder schlecht bezahlten PiAs/KJPiAs, dass sie durch erbrachte Dienstleistungen Umsätze erwirtschaften, die nicht in angemessener Weise an die PiAs/KJPiAs weitergegeben werden, sondern in die Kassen der entsprechenden Kliniken wandern. So gibt es schon seit Jahren 0 Euro, 1 Euro oder 2 Euro-Jobs. Und dass Kinder von PiAs/KJPiAs unterhalb der Armutsgrenze leben, obschon Mama oder Papa Akademikerin / Akademiker ist und arbeitet, ergibt sich dadurch von selbst. Die fehlende oder nicht angemessene Vergütung widerspricht sowohl der Berufsordnung der Psychologinnen und Psychologen, in der es heißt, dass Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit angemessen zu vergüten sind; weiterhin widerspricht es der hessischen Verfassung Artikel 33 HVerf, daß Menschen ohne Lohn arbeiten, was für viele von uns zutrifft. Insgesamt gibt es in der BRD zur Zeit ca. 6000 PiAs, von denen die meisten schlecht oder gar nicht bezahlt werden. Beispiel: So zahlen Psychiatrien in Frankfurt/Main ihren PiAs/KJPiAs 0 bis 250 EUR pro voller Stelle! Wir bitten darum, schnellstmöglich das Psychotherapeutengesetz zu ergänzen um eine verbindliche Regelung, wie PiAs/KJPiAs angemessen zu vergüten sind! Wir schlagen eine Vergütung vor analog zu Assistenzärztinnen und -ärzten, nämlich BAT IIa. Die Gelder hierzu können - wie dies vor kurzem für die Assistenzärztinnen und -ärzten von Politikerinnen und Politikern, sowie DKG (Deutscher Krankenhaus Gesellschaft) geregelt wurde - von den Krankenkassen eingefordert werden. Wir danken Ihnen für Ihre Mühe und Ihren Einsatz im Voraus!" Anna Konstantina Richter |
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